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   BGH, 07.02.2013 - IX ZR 145/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2869
BGH, 07.02.2013 - IX ZR 145/12 (https://dejure.org/2013,2869)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - IX ZR 145/12 (https://dejure.org/2013,2869)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - IX ZR 145/12 (https://dejure.org/2013,2869)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 188 S 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Wirksamkeitsanforderungen an die Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses nur im Falle der Urheberschaft des Insolvenzgerichts

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Öffentliche Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses nur durch das Insolvenzgericht

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeitsanforderungen an die Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 188 S. 3
    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses nur im Falle der Urheberschaft des Insolvenzgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteilungsverzeichnis kann nur durch Gericht wirksam bekannt gegeben werden

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntgabe des Verteilungsverzeichnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 636
  • MDR 2013, 814
  • NZI 2013, 297
  • WM 2013, 520
  • BB 2013, 577
  • Rpfleger 2013, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 145/12
    Im Blick auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) fehlen Ausführungen darüber, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 181, 191).
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 145/12
    Außerdem fehlt es an dem gebotenen Obersatzvergleich (BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 3 ff).
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